Mit der Eskalation der COVID-19 Pandemie hatte die Bundesversammlung am 15. März 2020 ihre Session abgebrochen und der Exekutive das Handeln überlassen. Mittels einer digitalen Version der Bundesversammlung liesse sich die Arbeit der Legislative effektiv weiterführen. Ein Plädoyer für eine digitale Bundesversammlung.


Der Sessionsabruch der Bundesversammlung bescherte dem Bundesrat weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten ohne Kontrolle. Zu dieser ausserordentlichen Lage gibt es viele staatsrechtliche und -philosophische Überlegungen. Diese sind richtig und wichtig, nur würden sich viele der Probleme und Konflikte in Luft auflösen, wenn die Räte sich nicht mehr zwingend physisch in Bern treffen müssten. Für die Legislative ist eine solche Handlungspause nicht mehr notwendig. So merkt der Zürcher Politologe Daniel Kübler in der WOZ an, dass die Unversitäten  auch nicht einfach ihren Betrieb eingestellt hätten, sondern die Vorlesungen online weiterführten. Was den Räten fehlt, ist eine digitale Infrastruktur, um ihren Betrieb auch in besonderen Lagen weiterführen zu können. Prinzipiell lassen sich bereits auf dem heutigen Stand fast alle Aktivitäten digital realisieren. Aus digitalpolitischer Sicht sind dabei zwei Aspekte wichtig: zum einen die Souveräntität der Legislative, zum anderen die Sicherheit der Infrastruktur.
Die Bundesversammlung muss, um souverän zu sein , ihre digitiale Infrastruktur selbstständig administrieren können. Abgesehen von der Bereitstellung des Internets als solches sollten alle digitalen Lösungen von den IT Diensten der Räte selbst betrieben und gewartet werden. Die Server sollten vor externem  Zugriff geschützt sein. Softwareseitig darf man sich nicht von einem einzelnen Anbieter abhängig machen. Das spricht eher für Open Source Lösungen oder zumindest für propietäre Software, bei denen man Zugriff auf den Quellcode hat.
Im Sinne der Souveränität und auch der Sicherheit ist es ausserdem entscheidend, die IT mit aussreichenden finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Nationale Parlamente stellen attraktive Ziele für Angreifer dar und sind deshalb besonders gut zu sichern. Der Deutsche Bundestag musste beim Hackerangriff ab 2015 auf die Kompetenz des Bundesnachrichtendienstes, des Geheimdienstes der Exekutive, zurückgreifen. Solche Szenarien sind in Zukunft unter allen Umständen zu vermeiden.
Mit einer solchen digitalen Infrastruktur liesse sich der Parlamentsbetrieb auch im Notfall aufrecht erhalten und die Räte könnten ihre Aufgaben wahrnehmen. Und das ohne Ad-hoc Lösungen wie im Europäischen Parlament, in welchem unverschlüsselte Mails für Abstimmungen herumgeschickt werden.