Während der Sommersession 2020 hat sich der Nationalrat mit den Verpflichtungskrediten für zwei IT-Programme zur digitalen Abwicklung der Verwaltungsprozesse. Als Mitglied der Finanzkommission habe ich die Anträge der Kommission vorgestellt:

Den Krediten kann zugestimmt werden

Die reibungslose Abwicklung der digitalen Verwaltungsprozesse ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Entsprechend ist für die Finanzkommission unbestritten, dass diese wichtige Infrastruktur auf dem technisch neuesten Stand gehalten und weiterentwickelt werden muss. Deshalb hat die Kommission klar und einstimmig entschieden, dass den zwei Verpflichtungskrediten von 320 Millionen Franken für das zivile Programm Superb und von 240 Millionen Franken für das militärische Programm ERP Systeme V/ar im Grundsatz zugestimmt werden kann.

… aber unter Vorbehalte

Dennoch hat die Kommission in der Beratung des Geschäftes erhebliche Vorbehalte geäussert, sitzen doch die Traumata gescheiterter IT-Grossprojekte der Vergangenheit immer noch tief. Mit diesem IT-Schlüsselprojekt, das wir heute beraten, werden Weichenstellungen für viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte gesetzt. Die finanzielle Dimension des Vorhabens ist immens, die technische und organisatorische Komplexität atemberaubend.
Um sich ein besseres Bild zu machen, hat die Subkommission 1 der Finanzkommission in einem eintägigen Treffen mit den Programmverantwortlichen intensive Gespräche rund um den Sinn und Zweck der Aufteilung in zwei Systeme geführt. Wir konnten uns ein Bild über die Architektur machen und erhielten einen vertieften Einblick in die angewandten Methoden. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Subkommission bei der Verwaltung ganz herzlich für den sehr angenehmen und offenen Austausch bedanken.
Zusammenfassend können wir aus der Subkommission berichten, dass das Programm Software-Entwicklungspraktiken anwendet und die Teams so aufstellt, dass zeitgemäss und sogenannt agil gearbeitet werden kann. In diesen Aspekten ist die Subkommission zuversichtlich. Das Thema der Steuerung über die Departemente hinweg blieb aber unbefriedigend beantwortet. Nicht vollständig ausgeräumt werden konnten die Vorbehalte, dass effektive Verbesserungen und gemeinsame Lösungen nicht realisiert werden, weil zu sehr in Silos gedacht und umgesetzt wird, anstatt die Verwaltung als globale Einheit zu betrachten.

Die Kommission wünscht verbindlichere Steuerung

Um den Bedenken zu begegnen, empfiehlt die Kommission einstimmig folgende Änderung: Artikel 1 Absatz 2, also die Aufteilung des Verpflichtungskredits in drei Tranchen, soll gestrichen werden, zumal für die Finanzkommission durch die halbjährlichen obligatorischen Projektrapporte und die jährlichen Budgetfreigaben genügend Möglichkeiten bestehen, steuernd einzuwirken.
In Artikel 2 wird gemäss Antrag der Kommission folglich auf die Stückelung der Kredite verzichtet, dafür eine verbindlichere Zielvereinbarung formuliert. So soll der Bundesrat einen Bericht verfassen, der die Nutzen- und Synergiepotenziale und die Auswirkungen auf das Bundespersonal ausweist. An diesem Bericht hat sich das Programm zu messen.
Durch den Verzicht auf eine Aufteilung in Tranchen wird in Artikel 3 folgerichtig auch auf den betreffenden Verweis verzichtet.
Im neuen Artikel 4 wird eine angepasste Steuerung des Programms gefordert, welche ein strengeres Regime im Umgang mit divergierenden Ansprüchen ermöglicht. Erst nach Ausarbeitung einer entsprechenden Weisung wird der Kredit gemäss Artikel 1 freigegeben.

Der Bund braucht eine Digitalisierungsstrategie

Erlauben Sie mir noch eine generelle Einordnung des Projektes und der Digitalisierungsstrategie des Bundes. Um den Nutzen digitaler Prozesse entfalten zu können, ist neben der zeitgemässen Projektumsetzung und dem Einsatz aktuellster Technologien von enormer Wichtigkeit, dass alle Systeme von Maschine zu Maschine sprechen können. Dies soll zwischen Anwendungen der Bundesbehörden, aber auch mit Anwendungen über alle Staatsebenen hinweg sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ebenso möglich sein. Dem Bund fehlt heute eine solche Strategie. Diese Herangehensweise, viele kleine, gut orchestrierte Applikationen zu halten und vor allem das Zusammenspiel untereinander zu garantieren, hat sich insbesondere in der Privatwirtschaft zum De-Facto-Standard etabliert und muss auch zum wesentlichen Paradigma der IT-Projekte des Bundes werden. Die Flexibilität, die damit einhergeht, ist auch in direktem Zusammenhang mit anderen Bestrebungen des Bundes zu sehen; nämlich weniger abhängig von einzelnen Anbietern zu sein und bezüglich der behördlichen Interaktion der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung digital gerecht zu werden und Innovation zu ermöglichen. Dieser strategischen Themen wird sich die Finanzkommission weiterhin und noch vermehrt annehmen.
Ich komme zurück auf das Geschäft und fasse zusammen: Das Programm ist eine Notwendigkeit und grundsätzlich gut aufgestellt. Die Kommission wünscht sich in der Programmsteuerung mehr Verbindlichkeit, damit Doppelspurigkeiten verhindert und Effizienzgewinne realisiert werden können.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen und dem Geschäft zuzustimmen.“

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