Die Grüne Haltung zur Elektronischen Identität E-ID
Die Grünen hatten in ihrer Vernehmlassungsantwort 2017 Kritik geäussert am damaligen Konzept der eID. Die Mitglieder der AG Netzpolitik diskutierten mit Interesse den Lösungsvorschlag der Swiss Data Alliance. Davon inspiriert formuliert die Arbeitsgruppe im April 2018 Empfehlungen an die Bundeshausfraktion für die Beratung des E-ID-Gesetzes (BGEID).
- Vernehmlassungsantwort vom 30. Mai 2017 der Grünen Schweiz (PDF)
- Lösungsvorschlag der Swiss Data Alliance vom November 2017 (PDF)
- Empfehlungen AG Netzpolitik Grüne Schweiz an die Fraktion, April 2018 (PDF)
Empfehlungen der AG Netzpolitik an die Fraktion
Die GRÜNE Arbeitsgruppe Netzpolitik hat sich an zwei Sitzungen mit dem Projekt einer elektronischen ID (E-ID) befasst. Sie empfiehlt der Bundeshausfraktion folgenden Punkte bezüglich der E-ID zu beachten. Das Gesetz muss die in den folgenden Punkten benannten Rahmen-Bedingungen nicht nur ermöglichen, sondern sicherstellen.
- Alle Schweizer Bürger/innen sowie Ausländer, die in der Schweiz leben, haben das Anrecht auf kostenlose staatliche Basis-E-IDs. Die Basis-E-IDs für staatliche Dienstleistungen werden vom Bund und eventuell auch von Kantonen und Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. So wird gewährleistet, dass alle Zugang haben. Berechtigt sind neben SchweizerInnen mindestens auch Ausländer/innen, die einen Ausländerausweis der Kategorie F, N, G, B oder C besitzen.
- Die E-ID wird mit keiner einheitlichen Identifikationsnummer gleichgesetzt. Zur Identifikation reichen Vorname, Name und Geburtsdatum und wo nötig weitere unterscheidende Merkmale. Die verschiedenen Dienstleister gleichen die Angaben mit dem Identitätsvermittler (Broker) ab.
- Die Portabilität der E-ID muss gewährleistet sein. Nutzende sollen ihre E-ID bei verschiedenen Anbietern beziehen können und sie für verschiedene Dienstleister nutzen können. Der Wechseln von einem zum anderen Anbieter soll uneingeschränkt möglich sein.
- Zum Schutz der Nutzenden wird ein Identitätsvermittler (Broker) eingesetzt. Er unterliegt einer starken Kontrolle durch den Staat. Da die Aufgleisung des Systems sehr kostenintensiv sein wird (80-100 Mio.), ist eine Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft (SwissSign) willkommen. Die Rechte der beteiligten Unternehmen werden jedoch durch einen Identitätsvermittler eingeschränkt. Sicherzustellen ist dabei die «Double Blindness»: der Online-Dienstleister kennt den konkreten ID-Dienstleister nicht und der ID-Dienstleister kennt den Online-Dienstleister nicht. Ebenso ist die «Triple Blindness» zu gewährleisten, d.h. dass der Identitätsvermittler (Broker) die Attributinhalte nicht sieht, die gegebenenfalls zwischen ID-Dienstleister und Online-Dienstleister übermittelt werden. In gleicher Weise sind Personendaten vor übermässigem staatlichem Zugriff zu schützen.
- Der Identitätsvermittler (Broker) darf keinen Abgleich der Daten der verschiedenen Anbieter und Dienstleister machen. Entsprechend müssen die Rolle und die Aufgaben des Identitätvermittlers sehr streng im Gesetz geregelt und wirksame Sanktionen vorgesehen werden.
- Die Nutzenden behalten das Bestimmungsrecht über ihre Daten. Sie entscheiden darüber, ob Anbieter und Dienstleister gewisse Daten abgleichen dürfen. Dies darf nur anhand von Opt-in-Verfahren geschehen.
- Die E-ID unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Diese regeln unter anderem die Nutzung der Daten durch die ID-Dienstleiter und Identitätsvermittler (Broker), die Portabilität der E-ID und die Rechte der Nutzenden. Die Verarbeitung und Speicherung von Daten durch den Broker muss auf das zwingend für die Erfüllung der Identitätsvermittlung zwischen Anbietern und Dienstleistern notwendige Mass beschränkt sein. Der Schutz der Privatsphäre der Nutzenden steht dabei an erster Stelle.
- Die Schweizer E-ID muss kompatibel mit Systemen aus EU-Ländern sein. So wird die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Staaten gewährleistet. Dies ist vor allem wichtig, will man Dienstleistungen aus dem EU-Raum beziehen.
- Identitätsdiebstahl und Vortäuschen einer falschen Identität muss ein Straftatbestand sein.
Beschluss AG Netzpolitik vom 27. April 2018
Wie geht es weiter?
Die Grünen werden die Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 2018 nun genau prüfen, insbesondere auch im Hinblick auf die empfohlenen Kritierien der Grünen AG Netzpolitik. Anschliessend wird das Geschäft in Kommission und Fraktion beraten.