Der Bundesrat anerkennt zwar, dass ein grosser Diskussionsbedarf im Bereich Netzneutralität bestehe… empfiehlt aber die Motion zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität zur Ablehnung. Wenn Du die Kampagne zur Aufklärung über die Netzneutralität unterstützen möchtest, schreibe Dich auf dem entsprechenden Newsletter ein!
Hier die Antwort des Bundesrates:
Stellungnahme des Bundesrates vom 13.02.2013
Der Bundesrat hat in dem in der Motion genannten Ergänzungsbericht bereits angekündigt, dass die Problematik der Netzneutralität einer genaueren Prüfung bedarf. Zur Diskussion stehen namentlich die Statuierung einer allgemeinen Informationspflicht für Netzbetreiberinnen sowie ein Nichtdiskriminierungsgebot. Der Bundesrat beabsichtigt, im Verlauf dieser Legislaturperiode einen Auftrag zur Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des FMG zu erteilen. Darin gedenkt er, auch Vorschläge zum Thema Netzneutralität zu machen.
Welche Massnahmen er konkret als notwendig erachten und vorschlagen wird, will der Bundesrat nicht schon heute festlegen. Die in der Motion erhobenen Forderungen stellen nur einen Ausschnitt aus vielen Möglichkeiten dar, die international gegenwärtig diskutiert werden. Das BAKOM nimmt an diesen Diskussionen teil und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Einige der möglichen Massnahmen hat der Bundesrat in seinem Bericht „Evaluation zum Fernmeldemarkt“ vom 17.09.2010 bereits genannt. Die Diskussion ist aber nicht abgeschlossen, und ihre Ergebnisse wird der Bundesrat in seiner geplanten Vernehmlassung für eine Revision des FMG berücksichtigen, um einen zukunftsfähigen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Antrag des Bundesrates vom 13.02.2013
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion