Gläserne Bürger konkret: Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
In der EU hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. Apirl 2014 die Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht klar als grundrechtswidrig kritisiert und die entsprechende Richtlinie ausser Kraft gesetzt. In der Schweiz dagegen soll die Vorratsdatenspeicherung mit der Revision des Überwachungsgesetzes (Büpf) von sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden. Dass bereits die heute in der Schweiz vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung eine massive Verletzung der Privatsphäre darstellt, zeigt die untenstehende Visualisierung der Vorratsdaten von NR Balthasar Glättli.
Ein Informationsangebot von OpenDataCity
Eine Kurzerläuterung zur Visualisierung: Links ist immer die Karte mit meinen Aufenthaltsorten. Unten die Zeitachse, wobei die Geschwindigkeit eingestellt werden kann. Es ist auch möglich, in der Zeitleiste mit der Maus nach rechts oder links ein bestimmtes Datum anzusteuern. Im Modus “Liste” sind rechts meine Kommunikationen zu sehen. Von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind SMS (grün), Telefone (rot), Emails (grau). Zusätzlich wurden noch meine öffentliche Aktivitäten auf twitter (hellblau) und Facebook (dunkelblau) ergänzt. Die Namen der meisten KommunikationspartnerInnen sind hier bis auf wenige Personen, die das Einverständnis gegeben haben, zum Schutz von deren eigener Privatsphäre anonymisiert (Person Nr. 1, Parlamentarier/in, Ärztin, Anwalt). Natürlich werden aber in der Vorratsdatenspeicherung die tatsächlichen Rufnummern resp. Emails gespeichert! Im Modus “Kalender” wird rechts ein Kalender eingeblendet, der farblich zeigt, wo ich mich – aufgrund der ebenfalls gespeicherten Mobiltelefon-Ortsdaten wann befunden habe (häufigste Aufenthaltsorte).