Seit 10 Jahren kennt die Schweiz die Vorratsdatenspeicherung. Immer häufiger wird die Beweislast umgedreht: Wer in der Nähe eines Tatorts das Handy benutzt hat, muss seine Unschuld beweisen. Wenn man aber seine eigenen Vorratsdaten einfordern wird, mauern die Provider. Drum: Mach mit bei der Kampagne “Meine Vorratsdaten – jetzt!”

Seit 10 Jahren kennen wir in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung: Provider sind gezwungen, die sogenannten Randdaten aus der Kommunikation für die Behörden aufzuzeichnen. Dazu gehören u.a. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach. Die Standortinformationen werden zunehmend auch für Rasterfahndungen verwendet. Damit wird, wer in der Nähe eines Tatortes sein Handy benutzt hat, zum Tatverdächtigen. Die Beweislast wird umgedreht.
Auch der Eingriff in das Privatleben durch die verdachtunabhängige Speicherung höchst persönlicher Daten ist sehr problematisch. Sämtliche Verfassungsgerichte (Deutschland, Irland, Bulgarien und Rumänien), welche die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu beurteilen hatten (die in etwa der schweizerischen Regelung entspricht), haben sie als nicht verfassungsmässig eingestuft. Viele sind der Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Menschenrechte verstossen würde, da der nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu wahrende Verhältnismässigkeitsgrundsatz beim Eingriff ins Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht erfüllt sei.
Drum mach mit bei der Kampagen “Meine Vorratsdaten – jetzt!” und fordere Deine Daten ein. Die vorbereiteten Formulare der Digitalen Gesellschaft helfen Dir.
(erschien zuerst auf dem Blog von Balthasar Glättli)