Die Arbeitsgruppe Netzpolitik der Grünen Schweiz  steht der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) kritisch gegenüber. Mit dem geplanten Ausbau der Vorratsdatenspeicherung und dem Einsatz von Staatstrojanern in der Strafverfolgung drohen schwere und unverhältnis­mässige Eingriffe in die Grundrechte. Fundamentale Ablehnung erfahren die Pläne, mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG)  dem Geheimdienst weitgehende Kompetenzen zum Einsatz von Bundestrojanern zu geben.
Kritik an Vorratsdatenspeicherung – und Zweifel an Wirksamkeit
Das BÜPF wird momentan von der Rechtskommission des Ständerats beraten. Die Revision will die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz weiter ausbauen. Kommunikationsranddaten aller EinwohnerInnen der Schweiz sollen flächendeckend zwölf statt wie heute sechs Monate gespeichert werden. Betroffen sind sensible Informationen wie Telefon-, E-Mail- und Internetdienste.
Die verdachtsunabhängige Speicherung dieser Daten stellt einen schweren und unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte und in die persönliche Freiheit der BürgerInnen dar. Die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ist zudem nicht nachgewiesen. Das Beispiel Deutschland zeigt, dass der Ausbau des staatlichen Lauschangriffs zu keiner effektiveren Strafverfolgung führt. Die Vorratsdaten­speicherung wurde dort per Verfassungsgericht verboten, trotzdem sind die Aufklärungsquoten höher als in der Schweiz.
Staatstrojaner sind ein schwerwiegender Eingriff
Die Totalrevision des BÜPF liefert neu zudem rechtliche Grundlagen, um «Staatstrojaner» auf privaten Computern zu installieren. Die Behörden hätten dadurch technisch die Möglichkeit, auf sämtliche Informationen, die in einem Computer gespeichert sind zurückzugreifen. Ungelöst ist auch das Problem, wie die Beweissicherheit der durch Trojaner gewonnen Informationen gewährleistet werden kann.
Einbezug abgeleiteter Kommunikationsdienste schafft neue Probleme
Die Mitglieder der Grünen Arbeitsgruppe Netzpolitik lehnen auch ab, dass Unternehmen und Personen verpflichtet werden, Überwachungsaufgaben zu übernehmen und so in die Rolle von staatlichen Hilfspolizisten zu schlüpfen. Dies betrifft insbesondere Hosting-Provider, aber auch Betreiber von Internetcafés, Hotels oder Schulen. Mit der Gesetzesrevision kommen auf diese Gruppen Kosten zu, die insbesondere für kleinere Anbieterfirmen schwer zu verkraften sind.
Vorgeschlagenes Nachrichtendienstgesetz wird abgelehnt
UeliMaurer_WeScanToo_ObamafyDas vom VBS in Vernehmlassung geschickte neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) gibt dem schweizerischen Geheimdienst noch viel weitergehende Kompetenzen, als sie für die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von BÜPF festgeschrieben werden. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen US-Überwachungsskandale spricht sich die Arbeitsgruppe Netzpolitik der grünen Schweiz gegen das NDG aus.
 
 
 
Balthasar Glättli