Die EU-Datenschutzbeauftragten fordern, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung weit auszulegen sei. Das heisst, dass das Recht auf die Herausgabe persönlicher Daten jedem den Anspruch gibt, auf ihre selbst generierten Daten z.B. von Suchmaschinen, Fitnessarmbändern oder intelligenten Stromzählern in einer strukturierten und maschinenlesbaren Form zugreifen zu können.
[taq]Portabilität ist zentral für ein modernes Datenschutzrecht. Das braucht’s auch in der Schweiz![/taq]
Mein Kommentar: Sollte diese Forderung tatsächlich umgesetzt werden, hätte sie auch weitreichende Folgen für die Ökonomie von Big Data. Es könnte sich ein neues Ökosystem von Datenaus- und Zweitverwertung entwickeln, dessen Gewinne aber nicht bei den jetzigen Besitzern blieben, sondern zwischen den Eigentümern und neuen Dienstleistern geteilt würden.
Quelle: Heise.de Newsticker vom 19.12.2016