Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) spricht sich in einem Positionspapier klar für die gesetzliche Garantie der Netzneutralität aus.
In einem Positionspapier, das die SKS am 25. April 2014 veröffentlicht hat, spricht sie sich aus Sicht der KonsumentInnen klar für eine starke gesetzliche Garantie der Netzneutralität aus. Ausnahmen sollen nur mit Bewilligung des Regulators möglich sein, wo dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Damit schliesst sich die SKS der Position des europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands BEUC an, der in einer gemeinsamen Stellungnahme mit vielen anderen Organisationen und den europäischen Grünen festhielt:

An open and neutral internet ensures competition, innovation and consumer choice. At a time of economic crisis, the large-scale experimentation with the functioning of the open internet that is demanded by some telecoms operators must be avoided.
JOINT ONLINE COMMUNICATIONS INDUSTRY, CONSUMER PROTECTION AND CIVIL SOCIETY STATEMENT (PDF)