Der Ständerat hat am 16.3.2015 die Motion 12.4212 von Balthasar Glättli zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität mit 26 zu 17 Stimmen abgelehnt. Die Diskussion (vgl. Protokoll) war nicht sehr lang. Einige Gegner betonten einerseits (fälschlicherweise) es gebe keinen Verletzungen der Netzneutralität in der Schweiz. Sie stützten sich dabei auf die massgeschneiderte Netzneutralitäts-Definition der Telekom-Betreiber. Andere Gegner gaben zu, dass auch der Bundesrat einen Handlungsbedarf erkannt habe, der so oder so in der nächsten Revision des Fernmeldegesetzes in der einen oder andern Form berücksichtigt werden müsse. Dazu brauche es aber die Motion nicht.
Mit dem ablehnenden Entscheid des Zweitrats ist die Motion nun trotz der grossen Zustimmung im Nationalrat definitiv vom Tisch.
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